VERSICHERUNGSMAKLER
VVBKG
Gesetzliche Krankenversicherung
Sie sind Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse?
In welcher Krankenkasse sind Sie Mitglied?
Diese Fragen sind schnell beantwortet.
Warum sind Sie ausgerechnet in dieser Krankenkasse?
Welche Leistungen bzw. Zusatzleistungen bietet diese Gesetzlichen Krankenkasse?
Fällt Ihnen die Beantwortung dieser Fragen schon schwerer?
Man meint Leistungen alle Gesetzlichen Krankenkassen sind gleich.
Für ca. 96% der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen trifft das zu, da diese Leistungen vom Gesetzgeber vor-geschrieben sind. Es gibt jedoch eine Reihe von Leistungen, in denen sich die Kassen unterscheiden. Ob Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern – das Ganze ist nahezu unüberschaubar.
Wir bieten Ihnen Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.
Brillenzusatzversicherung
Brillenträger wissen aus leidvoller Erfahrung: Den größten Posten der Optikerrechnung zahlt der Kunde selbst. Die Kasse übernimmt nur die Kosten für das Brillenglas in einfachster Ausführung bis zur Höhe des Festbetrags. Für das Brillengestell gibt es keinen Zuschuss. Einfachste Ausführung heißt Glasgläser. Kunststoffgläser gibt es für Erwachsene nur bei Gläserstärken ab 6 Dioptrien plus oder 8 Dioptrien minus. Kinder im Vorschulalter bekommen wegen der Verletzungsgefahr generell Kunststoffgläser, Kinder bis 14 Jahre nur, wenn sie eine Brille mit 5 Dioptrien plus oder minus brauchen. Tönung, Entspiegelung oder andere Extras zahlt die Kasse nicht. Kontaktlinsen ebenfalls nur medizinisch begründeten Ausnahmefällen, etwa dann, wenn die Kurz- oder Weitsichtigkeit 8 Dioptrien oder mehr beträgt. Liegt kein medizinischer Ausnahmefall vor, dann bezahlt die Kasse zu den Kontaktlinsen nur so viel dazu, wie sie für entsprechende Brillengläser zahlen würde. Eine Brille zusätzlich zu den Linsen gibt es dann nicht. Eine Sportbrille zusätzlich zur normalen Brille ist ebenfalls keine Regelleistung der Krankenkassen. Die Kosten hierfür übernehmen die Kassen nur bei Schülern, die im Sportunterricht auf die Brille angewiesen sind.
Die Brillenzusatzversicherung macht Ihre Brille oder Kontaktlinsen bezahlbar.
Damit Sie nicht nur gut sehen, sondern auch gut aussehen.
Mehr Sehen
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Für Brillen und Kontaktlinsen erhalten Sie 100 % der Rechnung alle 2 Jahre, bis maximal 300 € erstattet
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Erstattung Reparaturkosten für Sehhilfen
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100% Erstattung für augenärztliche Vorsorgeuntersuchung ohne Leistungsbegrenzung
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1.000 EUR für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit einmalig während der Vertragslaufzeit
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10.000 EUR Soforthilfe bei Erblindung durch Unfall
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Es wird kein Arztrezept für neue Sehhilfen benötigt
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Sonnenbrillen mit Sehstärken werden ebenfalls erstattet
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Diese Brillenversicherung stellt keine Gesundheitsfragen vor dem Abschluss und hat keine Wartezeiten
monatlicher Beitrag
0 - 20 Jahre:
an 20 Jahre:
9,80 EUR
11,50 EUR
Krankenhauszusatzversicherung
Niemand liegt gern im Krankenhaus, aber sollte das mal unvermeidbar sein, dann doch ungestört und in bester Behandlung. Kassenpatienten haben zwar Anspruch auf alle im Krankenhaus notwendigen Leistungen, von der ärztlichen Behandlung über Krankenpflege, Arzneimittel bis hin zu Unterkunft und Essen. Die Kasse zahlt für diese allgemeinen Krankenhausleistungen pro Behandlungsfall eine Pauschale. Ein Recht auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner oder gar auf Behandlung durch den Chefarzt haben gesetzlich Versicherte aber nicht. In der Regel betreuen diejenigen Ärzte den Patienten, die gerade Dienst haben. Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist ebenfalls nicht garantiert. Meistens liegen Kassenpatienten im Mehrbettzimmer.
Für Ihre Genesung in einer Klinik ist das Beste gerade gut genug.
Damit Sie schneller wieder auf die Beine kommen.
MEGA.ClinicRi
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Unterkunftsleistungen im Zweibettzimmer zu 100%
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Erstattung Chefarzt zu 100%
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Erstattung Belegarzt zu 100 %
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Mehrkosten Liegendtransporte bis nächstgelegenes, geeignetes Krankenhaus
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Kur- und Anschlussheilbehandlung für die ersten 3 Wochen
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Ambulante Operationen werden zu 100% erstattet
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Vor- und nachstationäre Behandlung
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Ambulante Aufnahme- und Abschlussuntersuchung
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Stationäre Psychotherapie wird erstattet
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Freie Krankenhauswahl Erstattung von 100% der Mehrkosten
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Erstattung für reine Privatklinik
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Rooming In bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr
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Leistungsanspruch ab sofort, keine Wartezeit
monatlicher Beitrag
21 - 25 Jahre:
26 - 30 Jahre:
31 - 35 Jahre:
36 - 40 Jahre:
41 - 45 Jahre:
46 - 50 Jahre:
51 - 55 Jahre:
56 - 60 Jahre:
10,53 EUR
14,88 EUR
16,82 EUR
16,82 EUR
17,19 EUR
20,17 EUR
25,92 EUR
33,46 EUR